Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGBs

§ 1 Tätigkeit:
Die Firma GIMAK Immobilien führt für Ihre Kunden als Makler eine entgeltliche Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit aus. Falls nichts Gegenteiliges vereinbart ist, ist GIMAK Immobilien berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden.

§ 2 Vertraulichkeit:
Die Angebote und Mitteilungen der GIMAK Immobilien sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber bestimmt. Der Empfänger ist verpflichtet, die erhaltenen Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung GIMAK Immobilien an Dritte weiterzugeben. Kommt infolge von Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung durch unbefugte Weitergabe ein Vertrag zustande, hat der Empfänger bzw. Auftraggeber der GIMAK Immobilien Ersatz in Höhe der entgangenen Provision zu leisten, die im Erfolgsfall eingetreten wäre.

§ 3 Vorkenntnis:
Ist dem Angebotsempfänger die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit des nachgewiesenen Objektes bereits bekannt, hat er dies GIMAK Immobilien unverzüglich innerhalb von drei Werktagen schriftlich mitzuteilen.

§ 4 Vergütung:
Mit Abschluss eines notariellen Kaufvertrages bzw. eines Mietvertrages durch Nachweis oder Vermittlung durch GIMAK Immobilien ist die in dem jeweiligen Angebot ausgewiesene Provision zu deren Gunsten verdient und fällig. Für den Fall, dass der Vertrag zu von dem ursprünglichem Angebot abweichenden Bedingungen abgeschlossen wird oder kommt ein Vertrag über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies den Provisionsanspruch nicht, sofern das abgeschlossene Geschäft von dem ursprünglichen Angebot in Bezug auf den wirtschaftlichen Erfolg nicht wesentlich abweicht oder identisch ist oder der Zuschlag bei einer Zwangsversteigerung erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich angebotene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete). Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen oder Rücktrittsvorbehalts aufgelöst oder rückgängig gemacht wird, die nicht durch GIMAK Immobilien zu vertreten sind. Wird der Vertrag nicht durch den Angebotsempfänger selbst, sondern durch eine mit ihm mittelbar oder unmittelbar verbundene juristische oder natürliche Person getätigt, so bleibt der Angebotsempfänger gegenüber der GIMAK Immobilien so lange provisionspflichtig bis die vereinbarte Courtage durch den tatsächlichen Käufer/Mieter bezahlt wurde.

§ 5 Folgegeschäfte:
GIMAK Immobilien steht auch dann ein Provisionsanspruch zu, wenn in wirtschaftlichem und zeitlichem Zusammenhang zu einem von ihr vermittelten oder nachgewiesenen Vertrag weitere Verträge zwischen dem Angebotsempfänger und dem Eigentümer des angebotenen Objektes oder deren Rechtsnachfolgern zustande kommen.

§ 6 Haftungsbeschränkung:
Die von der Firma GIMAK Immobilien in ihren Angeboten gemachten Angaben beruhen ausschließlich auf den ihr durch Dritte bzw. den Eigentümer erteilten Informationen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen u.ä. GIMAK Immobilien daher nicht übernehmen. Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein angebotenes Objekt nicht oder anderweitig verkauft oder vermietet wird. Schadenersatzansprüche sind gegenüber der GIMAK Immobilien mit Ausnahme von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

§ 7 Schriftform:
Sämtliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

§ 8 Gerichtsstand:
Gerichtsstand für Kaufleute ist Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.